Genau-Für-Sie · besonders interessant für Beamtenanwärter

Beitragsrückerstattung: bis zu 6 Monatsbeiträge zurück.

Schon das erste leistungsfreie Anwärterjahr kann sich auszahlen. Die veröffentlichte Barmenia-Staffel sieht sechs Monatsbeiträge Rückerstattung vor. Hier sehen Sie, was das bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und warum Vorsorge trotzdem dazugehört.

Illustratives Campusmotiv mit einer Studentin und BüchernGut versichert. Vorteil im Blick.
Anwärter6 Monatsbeiträge ab dem ersten leistungsfreien Jahr.
VorsorgeTarifliche Ausnahmen erhalten den möglichen Anspruch.
JahresstaffelLeistungsjahr 2025 · Auszahlung 2026 · nicht garantiert.
Ihr AnsprechpartnerChristian MüllerLL.M. Versicherungsrecht · BarmeniaGothaer-Vertreter
01

Was bedeuten sechs Monatsbeiträge für Sie?

Die Rückerstattung wird zusätzlich zu Ihrem laufenden Versicherungsschutz betrachtet. Sie zahlen zunächst den vereinbarten Beitrag. Wenn für das betreffende Kalenderjahr eine Rückerstattung beschlossen wurde und Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie später Geld zurück.

Die hier dargestellte Staffel gilt ausdrücklich für das Leistungsjahr 2025 mit Auszahlung 2026. Die Rückerstattung ist nicht garantiert und wird jährlich neu festgelegt. Für Ihr konkretes Versicherungsjahr prüfen wir die gültige Festlegung im persönlichen Angebot.

Sie beginnen erst im Oktober? Ein anteiliges Beispiel.

Die veröffentlichte Anwärterregelung berücksichtigt bei einem unterjährigen Beginn je versichertem Monat ein Zwölftel von sechs Monatsbeiträgen. Bei durchgehendem Versicherungsschutz vom 1. Oktober bis 31. Dezember sind das drei Monate.

Mit einem angenommenen erstattungsfähigen Monatsbeitrag von 100 Euro ergibt sich: 3/12 × 6 × 100 Euro = 150 Euro. Auch dieses Beispiel setzt Leistungsfreiheit und die weiteren Voraussetzungen voraus.

Einfaches Beispiel für ein volles Kalenderjahr
100 €× 6= 600 €

Bei einem angenommenen erstattungsfähigen Monatsbeitrag von 100 Euro entsprechen sechs Monatsbeiträge einer Rückerstattung von 600 Euro.

Rechenbeispiel zur veröffentlichten Staffel 2025 / Auszahlung 2026. Ein volles leistungsfreies Kalenderjahr und sämtliche weiteren Voraussetzungen werden angenommen. Ohne Pflegepflichtversicherung. Keine persönliche Berechnung und keine Zusage für spätere Leistungsjahre.
02

Vorsorge nutzen und die Rückerstattung im Blick behalten.

Im Grundtarif GK gibt es ausdrücklich Leistungen, die eine mögliche Beitragsrückerstattung nicht beeinträchtigen. Die Rechnung muss erkennen lassen, dass es sich um die entsprechende Leistung handelt.

Ambulante Vorsorge

Tariflich versicherte Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung.

Schutzimpfungen

Tariflich versicherte Schutzimpfungen, auch bei Auslandsreisen.

Zahnprophylaxe

Zahnmedizinische Prophylaxe, einschließlich professioneller Zahnreinigung im Tarifumfang.

Was gilt außerdem – und wo liegen die Grenzen?

Auch die tarifliche Pauschale für eine Entbindung außerhalb des Krankenhauses gehört zu den Ausnahmen. Nach der Produktbroschüre bleibt zudem die medgate-Telekonsultation neutral.

Eine Behandlung wird nicht allein deshalb zur Vorsorge, weil sie beim selben Termin stattfindet. Lassen Sie Vorsorge und zusätzliche Behandlungen auf der Rechnung nachvollziehbar ausweisen. Ob eine konkrete Position unschädlich ist, prüfen wir anhand der Tarifbedingungen.

Notwendige Untersuchungen und Behandlungen sollten Sie wahrnehmen. Bei der Rückerstattung geht es um die Erstattung Ihrer Rechnungen und die vereinbarten Ausnahmen.
03

Diese Voraussetzungen sind entscheidend.

  1. Leistungsfreiheit prüfen

    Für die versicherte Person dürfen für das betreffende Kalenderjahr grundsätzlich keine Leistungen aus einem Krankheitskostentarif der Barmenia bezogen worden sein. Die ausdrücklich geregelten Ausnahmen bleiben unberührt.

  2. Versicherungsdauer beachten

    Die allgemeinen Bedingungen verlangen Versicherungsschutz im gesamten Kalenderjahr und noch am 30. Juni des Folgejahres. Für einen unterjährigen Beginn beschreibt die veröffentlichte Genau-Für-Sie-Regelung eine anteilige Rückerstattung.

  3. Beiträge rechtzeitig bezahlen

    Die auf das Kalenderjahr entfallenden Beiträge müssen nach den allgemeinen Bedingungen spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres bezahlt sein.

  4. Jährliche Festlegung und Tarif abgleichen

    Entscheidend sind die für Ihr Leistungsjahr beschlossene Rückerstattung, die versicherten Tarife und der maßgebliche erstattungsfähige Beitrag. Der Optionstarif ist von der dargestellten Staffel ausgenommen.

Was gilt bei Pflichtversicherung, Tod und für Familien?

Die Bedingung, am 30. Juni des Folgejahres noch versichert zu sein, entfällt nach § 4 Nr. 10 TB/KK, wenn die versicherte Person wegen Krankenversicherungspflicht oder Tod ausgeschieden ist.

Die Rückerstattung wird für jede versicherte Person gesondert geprüft. Erstattungen für eine andere Person im selben Vertrag nehmen Ihnen nicht automatisch Ihre eigene Rückerstattung.

Die Auszahlung erfolgt laut Broschüre in der Regel im Oktober des Folgejahres. Der volle laufende Beitrag bleibt bis dahin fällig.
04

Und nach der Anwärterzeit?

Für Beamte in den regulären Genau-Für-Sie-Tarifen zeigt dieselbe Veröffentlichung eine andere Staffel. Die sechs Monatsbeiträge aus der Anwärterregelung laufen deshalb nicht automatisch unverändert weiter.

Ununterbrochen leistungsfreiRückerstattung
1 Jahr1 Monatsbeitrag
2 Jahre1,5 Monatsbeiträge
3 Jahre oder länger2 Monatsbeiträge
Leistungsfreie Jahre in den Berufsausbildungstarifen werden laut WK 1984 beim Wechsel in die regulären Tarife angerechnet. Auch diese Staffel wird jährlich neu festgelegt.
05

Rechnung einreichen oder selbst bezahlen?

Vergleichen Sie den tatsächlichen Erstattungsanspruch aus Ihrer PKV mit der möglichen Rückerstattung. Die gesamte Arztrechnung ist dafür nicht automatisch die richtige Vergleichsgröße: Beihilfe und PKV übernehmen jeweils ihren eigenen Anteil.

Prüfen Sie zuerst, ob die Rechnung zu den unschädlichen Leistungen gehört. Danach betrachten wir gemeinsam die übrigen Rechnungen, Ihre Tarifleistungen und die möglichen Folgen für die weitere Staffel. Die Fristen der Beihilfe und der Krankenversicherung sind dabei gesondert zu beachten.

Mit Ihren Zahlen durchgehen

Wir klären Ihren Tarif, das betreffende Leistungsjahr und die passenden nächsten Schritte.

Rückerstattung besprechen

Zuerst den Beitrag kennen

Der Anwärterrechner zeigt die gewählten Monatsbeiträge ohne einen unsicheren Rückerstattungsabzug.

Zum Beitragsrechner
Häufige Fragen

Was möchten Sie
noch wissen?

Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Ihre persönliche Situation besprechen wir im Gespräch.

Meine Frage stellen
Sind die sechs Monatsbeiträge für 2026 oder spätere Jahre garantiert?

Nein. Die hier belegte Veröffentlichung nennt das Leistungsjahr 2025 und die Auszahlung 2026. Eine Auszahlung im Jahr 2026 bezieht sich also auf das Vorjahr. Die Rückerstattung wird jährlich neu festgelegt. Eine unveränderte Staffel für spätere Leistungsjahre wird hier nicht zugesagt.

Erhalte ich sechs volle Beiträge einschließlich Pflege zurück?

Die Staffel bezieht sich auf die dafür vorgesehenen Krankenversicherungstarife. Die private Pflegepflichtversicherung und der Optionstarif dürfen nicht einfach in das Rechenbeispiel einbezogen werden. Den maßgeblichen Beitrag prüfen wir anhand Ihres konkreten Vertrags und der Jahresfestlegung.

Muss ich auf die professionelle Zahnreinigung verzichten?

Nein. Zahnmedizinische Prophylaxe ist im GK nach den Tarifbedingungen unschädlich für eine mögliche Rückerstattung. Die tariflichen Leistungsgrenzen gelten weiterhin. Auf der Rechnung muss die Prophylaxeleistung erkennbar sein.

Wird mein Monatsbeitrag sofort niedriger?

Nein. Sie zahlen den vereinbarten Monatsbeitrag. Eine mögliche Rückerstattung erfolgt später, laut Broschüre in der Regel im Oktober des Folgejahres. Sie sollte deshalb nicht als sicherer monatlicher Rabatt eingeplant werden.

Lassen Sie uns Ihre Fragen besprechen.

Christian Müller · LL.M. Versicherungsrecht · Direktionsagentur Nürnberg. Persönlich vor Ort oder per Telefon.

Meine Rückerstattung besprechen
Direkt zu Christian Müller

Wie möchten Sie
Kontakt aufnehmen?

Für ein erstes Gespräch reichen Ihr Anliegen und ein Zeitpunkt, zu dem Sie gut erreichbar sind.

Ein Klick öffnet Ihren Telefon-, E-Mail- oder WhatsApp-Dienst. Über diese Seite werden keine Angaben übermittelt.