Ambulante Vorsorge
Tariflich versicherte Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung.
Schon das erste leistungsfreie Anwärterjahr kann sich auszahlen. Die veröffentlichte Barmenia-Staffel sieht sechs Monatsbeiträge Rückerstattung vor. Hier sehen Sie, was das bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und warum Vorsorge trotzdem dazugehört.
Gut versichert. Vorteil im Blick.Die Rückerstattung wird zusätzlich zu Ihrem laufenden Versicherungsschutz betrachtet. Sie zahlen zunächst den vereinbarten Beitrag. Wenn für das betreffende Kalenderjahr eine Rückerstattung beschlossen wurde und Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie später Geld zurück.
Die hier dargestellte Staffel gilt ausdrücklich für das Leistungsjahr 2025 mit Auszahlung 2026. Die Rückerstattung ist nicht garantiert und wird jährlich neu festgelegt. Für Ihr konkretes Versicherungsjahr prüfen wir die gültige Festlegung im persönlichen Angebot.
Die veröffentlichte Anwärterregelung berücksichtigt bei einem unterjährigen Beginn je versichertem Monat ein Zwölftel von sechs Monatsbeiträgen. Bei durchgehendem Versicherungsschutz vom 1. Oktober bis 31. Dezember sind das drei Monate.
Mit einem angenommenen erstattungsfähigen Monatsbeitrag von 100 Euro ergibt sich: 3/12 × 6 × 100 Euro = 150 Euro. Auch dieses Beispiel setzt Leistungsfreiheit und die weiteren Voraussetzungen voraus.
Bei einem angenommenen erstattungsfähigen Monatsbeitrag von 100 Euro entsprechen sechs Monatsbeiträge einer Rückerstattung von 600 Euro.
Rechenbeispiel zur veröffentlichten Staffel 2025 / Auszahlung 2026. Ein volles leistungsfreies Kalenderjahr und sämtliche weiteren Voraussetzungen werden angenommen. Ohne Pflegepflichtversicherung. Keine persönliche Berechnung und keine Zusage für spätere Leistungsjahre.Im Grundtarif GK gibt es ausdrücklich Leistungen, die eine mögliche Beitragsrückerstattung nicht beeinträchtigen. Die Rechnung muss erkennen lassen, dass es sich um die entsprechende Leistung handelt.
Tariflich versicherte Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung.
Tariflich versicherte Schutzimpfungen, auch bei Auslandsreisen.
Zahnmedizinische Prophylaxe, einschließlich professioneller Zahnreinigung im Tarifumfang.
Auch die tarifliche Pauschale für eine Entbindung außerhalb des Krankenhauses gehört zu den Ausnahmen. Nach der Produktbroschüre bleibt zudem die medgate-Telekonsultation neutral.
Eine Behandlung wird nicht allein deshalb zur Vorsorge, weil sie beim selben Termin stattfindet. Lassen Sie Vorsorge und zusätzliche Behandlungen auf der Rechnung nachvollziehbar ausweisen. Ob eine konkrete Position unschädlich ist, prüfen wir anhand der Tarifbedingungen.
Für die versicherte Person dürfen für das betreffende Kalenderjahr grundsätzlich keine Leistungen aus einem Krankheitskostentarif der Barmenia bezogen worden sein. Die ausdrücklich geregelten Ausnahmen bleiben unberührt.
Die allgemeinen Bedingungen verlangen Versicherungsschutz im gesamten Kalenderjahr und noch am 30. Juni des Folgejahres. Für einen unterjährigen Beginn beschreibt die veröffentlichte Genau-Für-Sie-Regelung eine anteilige Rückerstattung.
Die auf das Kalenderjahr entfallenden Beiträge müssen nach den allgemeinen Bedingungen spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres bezahlt sein.
Entscheidend sind die für Ihr Leistungsjahr beschlossene Rückerstattung, die versicherten Tarife und der maßgebliche erstattungsfähige Beitrag. Der Optionstarif ist von der dargestellten Staffel ausgenommen.
Die Bedingung, am 30. Juni des Folgejahres noch versichert zu sein, entfällt nach § 4 Nr. 10 TB/KK, wenn die versicherte Person wegen Krankenversicherungspflicht oder Tod ausgeschieden ist.
Die Rückerstattung wird für jede versicherte Person gesondert geprüft. Erstattungen für eine andere Person im selben Vertrag nehmen Ihnen nicht automatisch Ihre eigene Rückerstattung.
Für Beamte in den regulären Genau-Für-Sie-Tarifen zeigt dieselbe Veröffentlichung eine andere Staffel. Die sechs Monatsbeiträge aus der Anwärterregelung laufen deshalb nicht automatisch unverändert weiter.
| Ununterbrochen leistungsfrei | Rückerstattung |
|---|---|
| 1 Jahr | 1 Monatsbeitrag |
| 2 Jahre | 1,5 Monatsbeiträge |
| 3 Jahre oder länger | 2 Monatsbeiträge |
Vergleichen Sie den tatsächlichen Erstattungsanspruch aus Ihrer PKV mit der möglichen Rückerstattung. Die gesamte Arztrechnung ist dafür nicht automatisch die richtige Vergleichsgröße: Beihilfe und PKV übernehmen jeweils ihren eigenen Anteil.
Prüfen Sie zuerst, ob die Rechnung zu den unschädlichen Leistungen gehört. Danach betrachten wir gemeinsam die übrigen Rechnungen, Ihre Tarifleistungen und die möglichen Folgen für die weitere Staffel. Die Fristen der Beihilfe und der Krankenversicherung sind dabei gesondert zu beachten.
Wir klären Ihren Tarif, das betreffende Leistungsjahr und die passenden nächsten Schritte.
Rückerstattung besprechenDer Anwärterrechner zeigt die gewählten Monatsbeiträge ohne einen unsicheren Rückerstattungsabzug.
Zum BeitragsrechnerDie wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Ihre persönliche Situation besprechen wir im Gespräch.
Meine Frage stellenNein. Die hier belegte Veröffentlichung nennt das Leistungsjahr 2025 und die Auszahlung 2026. Eine Auszahlung im Jahr 2026 bezieht sich also auf das Vorjahr. Die Rückerstattung wird jährlich neu festgelegt. Eine unveränderte Staffel für spätere Leistungsjahre wird hier nicht zugesagt.
Die Staffel bezieht sich auf die dafür vorgesehenen Krankenversicherungstarife. Die private Pflegepflichtversicherung und der Optionstarif dürfen nicht einfach in das Rechenbeispiel einbezogen werden. Den maßgeblichen Beitrag prüfen wir anhand Ihres konkreten Vertrags und der Jahresfestlegung.
Nein. Zahnmedizinische Prophylaxe ist im GK nach den Tarifbedingungen unschädlich für eine mögliche Rückerstattung. Die tariflichen Leistungsgrenzen gelten weiterhin. Auf der Rechnung muss die Prophylaxeleistung erkennbar sein.
Nein. Sie zahlen den vereinbarten Monatsbeitrag. Eine mögliche Rückerstattung erfolgt später, laut Broschüre in der Regel im Oktober des Folgejahres. Sie sollte deshalb nicht als sicherer monatlicher Rabatt eingeplant werden.
Christian Müller · LL.M. Versicherungsrecht · Direktionsagentur Nürnberg. Persönlich vor Ort oder per Telefon.
Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.
Gesetze und Quellen nach Dienstherrn