Welche Möglichkeiten bestehen?
Versicherungsfreiheit bedeutet nicht, dass jede gewünschte Mitgliedschaft ohne Voraussetzungen möglich ist.
Die richtige Entscheidung hängt von mehr als dem heutigen Beitrag ab. Beihilfe, Gesundheit, Familie und Ihr weiterer Berufsweg gehören in den Vergleich.
Was passt zu Ihrem Leben?Versicherungsfreiheit bedeutet nicht, dass jede gewünschte Mitgliedschaft ohne Voraussetzungen möglich ist.
Eigene Beiträge in der PKV und eine mögliche Familienversicherung in der GKV gemeinsam berücksichtigen.
Individuelle und pauschale Beihilfe unterscheiden sich. Maßgeblich ist das Recht Ihres Dienstherrn.
Beamte mit Anspruch auf Bezügefortzahlung und Beihilfe oder Heilfürsorge sind grundsätzlich nicht GKV-pflichtig. Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft setzt aber die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen voraus. Die PKV prüft im normalen Antragsverfahren unter anderem das Gesundheitsrisiko.
Endet eine Pflicht- oder Familienversicherung, kann sie nach § 188 Absatz 4 SGB V als freiwillige Mitgliedschaft weiterlaufen. Für einen Austritt gelten eigene Fristen und ein Nachweis anderweitiger Absicherung. Daneben gibt es die Beitrittsmöglichkeiten nach § 9 SGB V. Lassen Sie Ihren bisherigen Versicherungsverlauf vor einer Entscheidung prüfen.
Die GKV orientiert sich grundsätzlich an beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der PKV beeinflussen Eintrittsalter, Gesundheitsrisiko und gewählte Leistungen den Beitrag. Für Beamte kommt der Umfang des abzusichernden Restkostenanteils hinzu.
| Frage | Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Beitrag | Unter anderem abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitsrisiko, Leistungen und Restkostenanteil. | Grundsätzlich abhängig von beitragspflichtigen Einnahmen und Zusatzbeitrag. |
| Familie | Eigene Absicherung und eigener Beitrag je Person. | Beitragsfreie Familienversicherung kann bei erfüllten Voraussetzungen möglich sein. |
| Abrechnung | Rechnungen nach den Regeln von PKV und Beihilfe einreichen. | Überwiegend Sachleistungen über die Gesundheitskarte. |
| Dienstherr | Individuelle Beihilfe und passenden Restkostenanteil abstimmen. | Beitragsbeteiligung und verbleibende Beihilfe nach dem geltenden Recht prüfen. |
In der GKV kann eine beitragsfreie Familienversicherung bestehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der privaten Krankenversicherung gibt es diese kostenlose Mitversicherung nicht. Bei Angehörigen sind zusätzlich mögliche Beihilfeansprüche zu prüfen.
Die individuelle Beihilfe ergänzt die Erstattung anerkannter Kosten. Eine pauschale Beihilfe ist dagegen eine mögliche Beitragsbeteiligung nach dem jeweiligen Landesrecht. Verfügbarkeit und Bindung sind unterschiedlich. Die Entscheidung darf daher nicht mit einem bundesweit einheitlichen Zuschuss gerechnet werden.
Bei privater Absicherung erhalten Sie grundsätzlich Rechnungen, die nach den jeweiligen Regeln bei Versicherer und Beihilfe eingereicht werden. Die GKV arbeitet überwiegend mit Sachleistungen. Ein Tarifvergleich sollte deshalb neben Leistungen und Beitrag auch den Ablauf im Alltag erklären.
Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Ihre persönliche Situation besprechen wir im Gespräch.
Meine Frage stellenDas lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Vergleich muss Beihilfe, Gesundheitsprüfung, Leistungsumfang, Pflegeversicherung und die gesamte Familie berücksichtigen.
Nein. Ein Wechsel setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Die Entscheidung für die PKV sollte deshalb auch die langfristige Lebens- und Berufsplanung berücksichtigen.
Nein. Das hängt vom geltenden Dienst- und Beihilferecht ab. Die pauschale Beihilfe einzelner Länder darf nicht auf alle Beamten übertragen werden.
Die Versicherungsfreiheit von Beamten nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 SGB V hängt nicht von der Arbeitnehmer-Einkommensgrenze ab. Die Annahme im privaten Normalverfahren wird trotzdem gesondert geprüft.
Wir ordnen Ihren Beihilfeanspruch und die Voraussetzungen ein. Ich erläutere Ihnen die BarmeniaGothaer-Lösung und die Punkte, die Sie für Ihre Entscheidung vergleichen sollten.
Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.
Gesetze und Quellen nach Dienstherrn