Die Krankenversicherung deckt Krankheitskosten nach ihrem Vertrag. Die Pflegepflichtversicherung leistet nach den dafür geltenden Regeln. Daneben kann ein Beihilfeanspruch zu Pflegeaufwendungen bestehen. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung wäre ein weiterer, eigenständiger Vertrag.
Für privat krankenversicherte Beihilfeberechtigte sieht § 23 SGB XI eine zur Beihilfe passende anteilige Pflegepflichtversicherung vor. Der konkrete Schutz muss zum persönlichen Anspruch passen.

