BarmeniaGothaer · Vertragsleistungen erklärt

G2B und G1B: Zweibettzimmer, Einbettzimmer und Arztwahl

G2B versichert Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. G1B ergänzt den Aufpreis zum Einbettzimmer. Die allgemeinen Krankenhausleistungen sind bereits in GK versichert.

Ein helles Krankenhauszimmer mit einem Bett und einem Besucherstuhl.Die Bedingungen machen den Unterschied.
Ihr AnsprechpartnerChristian MüllerLL.M. Versicherungsrecht · BarmeniaGothaer-Vertreter
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Krankenhaus: Was kommt zum Grundtarif hinzu?

Allgemeine Krankenhausleistungen gehören zu GK. Für ein Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung wählen Sie G2B. G1B ergänzt den Aufpreis zum Einbettzimmer.

BausteinVersicherte Leistung
GK – KrankenversicherungAllgemeine Krankenhausleistungen, etwa die stationäre Behandlung, zum vereinbarten Prozentsatz.
G2B – 2-BettZweibettzimmer und gesondert berechnete ärztliche Leistungen. Verbleibende tarifliche Kosten dieser Wahlleistungen nach Vorleistung der Beihilfe sowie die dazugehörigen Beihilfe-Zuzahlungen.
G1B – 1-Bett100 % der Differenz zwischen Einbett- und Zweibettzimmerzuschlag. Nur zusammen mit G2B.
Ersatzleistung aus G2BJe 15 € pro vollstationärem Tag, wenn Zweibettzimmer beziehungsweise privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet werden. Bei Verzicht auf beides zusammen 30 € pro Tag.
Stand: 10/2026. Der G2B-Prozentsatz wird auf den Beihilfeanspruch für Wahlleistungen abgestimmt. GEP ersetzt die Krankenhausbausteine nicht.
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Die drei Bausteine haben verschiedene Aufgaben

BausteinWas er nach den vorgelegten Bedingungen abdeckt
GK – GrundtarifAllgemeine Krankenhausleistungen, bestimmte Belegarzt- und Beleghebammenleistungen und notwendige Transporte im versicherten Anteil.
G2B – Genau-Für-Sie 2-BettGesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung.
G1B – Genau-Für-Sie 1-BettDie Differenz zwischen dem Einbett- und dem Zweibettzimmerzuschlag zu 100 Prozent; nur zusammen mit G2B.
Der Krankenhausbaustein muss zu den Wahlleistungen Ihrer Beihilfe passen. Der passende Prozentsatz kann sich deshalb von Ihrem allgemeinen Restkostenanteil unterscheiden.
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Was G2B zusätzlich regelt

G2B sieht zunächst die vereinbarte prozentuale Leistung für Zweibettzimmer und gesondert berechnete ärztliche Leistungen vor. Die Bedingungen enthalten zusätzlich eine Regel für verbleibende Kosten nach Vorleistung der Beihilfe. Auch die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Beihilfe-Zuzahlungen sind unabhängig von der Leistungsquote versichert. Dafür ist der Beihilfebescheid einzureichen.

Der Schutz umfasst im beschriebenen Umfang auch stationäre Psychotherapie, Entbindung und Fehlgeburt. Bei einer stationären Entbindung kann ein Familienzimmer gewählt werden; die Erstattung dafür ist auf die Kosten des Zweibettzimmers bezogen.

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Einbettzimmer braucht den passenden Aufbau

G1B ist kein vollständiger Krankenhaus-Grundschutz. Er übernimmt zu 100 Prozent den tariflichen Unterschied zwischen Einbett- und Zweibettzimmer. Die Zweibett- und Arztleistungen kommen aus G2B und gegebenenfalls aus der Beihilfe.

G1B lässt sich nur in Verbindung mit G2B vereinbaren. Endet G2B, endet nach diesen Bedingungen auch G1B. Allgemeine Krankenhauskosten und mögliche Leistungen aus einem Ergänzungsbaustein sind daneben gesondert zu betrachten.

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Wenn Sie auf Wahlleistungen verzichten

Wird das Zweibettzimmer bei einer vollstationären Behandlung nicht gesondert berechnet, können Sie nach G2B anstelle dieses Kostenersatzes ein Krankenhaustagegeld von 15 Euro pro Tag wählen.

Wird auch die privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet, sieht G2B dafür weitere 15 Euro pro vollstationärem Tag als Ersatzleistung vor. Diese Beträge sind unabhängig vom vereinbarten Prozentsatz. Die Leistungsstufe G2B20P zahlt sie nicht zusätzlich.

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Wunschverlegung und Begleitung eines Kindes

G2B übernimmt eine einmalige Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands je Krankenhausaufenthalt. Eine intensivmedizinische Betreuung während dieses Transports gehört nicht zu dieser Wunschverlegungsleistung.

Die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson bei einem stationär behandelten Kind ist bereits in GK als Rooming-In geregelt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind nach GK versichert und noch keine 16 Jahre alt ist. GEP kann dafür tarifliche Restkosten ergänzen.

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Vor einer geplanten Aufnahme prüfen

G2B setzt grundsätzlich GK voraus. Die Bedingungen nennen eine Ausnahme für gesetzlich Versicherte mit Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen. Diese Ausnahme muss zur tatsächlichen Situation passen.

Übernimmt Ihr Dienstherr keine Wahlleistungen, muss der gewünschte Schutz für Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung vollständig im Vertrag berücksichtigt sein. G2B bietet dafür auch eine 100-Prozent-Stufe. G1B kommt nur hinzu, wenn zusätzlich die tarifliche Kostendifferenz zum Einbettzimmer versichert werden soll.

  • Welche Beihilfe gilt für allgemeine Krankenhausleistungen und welche für Wahlleistungen?
  • Welche Krankenhausbausteine und Prozentsätze stehen tatsächlich im Versicherungsschein?
  • Welche Kosten werden gesondert vereinbart und berechnet?
  • Ist eine Reha, Anschlussheilbehandlung oder gemischte Krankenanstalt betroffen? Dafür gelten zusätzliche Bedingungen.
  • Bei voraussichtlichen Behandlungskosten über 2.000 Euro kann vorab eine Auskunft über den vertraglichen Schutz verlangt werden.
Häufige Fragen

Was möchten Sie
noch wissen?

Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Ihre persönliche Situation besprechen wir im Gespräch.

Meine Frage stellen
Ist Chefarztbehandlung mit einem Einbettzimmer automatisch versichert?

Nein. Die privatärztliche Behandlung ist in G2B geregelt. G1B betrifft die Differenz der Zimmerzuschläge.

Ersetzt GEP die Krankenhausbausteine?

Nein. GEP ergänzt unter anderem verbleibende Kosten allgemeiner Krankenhausleistungen. Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung werden mit G2B vereinbart.

Sind die 15 Euro Krankenhaustagegeld immer zusätzlich dabei?

Nein. Es handelt sich jeweils um eine Ersatzleistung, wenn die bezeichnete Wahlleistung nicht gesondert berechnet wird.

Kann ich G1B allein vereinbaren?

Nein. Nach den vorgelegten Bedingungen ist G2B Voraussetzung.

Bestehen Wartezeiten?

G2B und G1B sehen Schutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vor. Zustandekommen und Beginn des Vertrags sind trotzdem zu beachten.

Welche Bausteine passen zu Ihrer Beihilfe?

Wir besprechen Ihre Beihilfe und die Leistungen des konkreten Angebots. Fragen zu Ihrem Anspruch entscheidet Ihre Beihilfestelle.

Meine Leistungswünsche besprechen
Quellen und fachliche Hinweise · Recherche am 21.10.2026

Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.

Gesetze und Quellen nach Dienstherrn
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