| Tarif | Dafür ist er da |
|---|---|
| Genau-Für-Sie Krankenversicherung (GK) | Arztbesuche, Krankenhaus und Zähne sind bereits im Grundtarif versichert. Er bezahlt den vereinbarten Anteil der erstattungsfähigen Kosten. |
| Genau-Für-Sie 2-Bett (G2B) | Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung, zum Beispiel durch den Chefarzt. |
| Genau-Für-Sie 1-Bett (G1B) | G1B bezahlt den Aufpreis vom Zweibettzimmer zum Einbettzimmer. |
| Genau-Für-Sie Ergänzung (GE) | GE übernimmt versicherte Restkosten für Sehhilfen, Augenlasern und Zähne nach Abrechnung von Beihilfe und Grundtarif. |
| Genau-Für-Sie Ergänzung Plus (GEP) | GEP ergänzt versicherte Restkosten auch bei Arztbehandlungen, Medikamenten, Heilmitteln, Psychotherapie und allgemeinen Krankenhausleistungen. |
BarmeniaGothaer-PKV für Beamte: Das ist versichert.
Arzt, Krankenhaus und Zähne über GK. Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung über G2B. Einbettzimmer über G1B. Zusätzliche Restkosten über GE oder GEP.
Welche Leistungen gehören zu welchem Baustein?
So wirkt sich die Beihilfeergänzung aus.
Eine Brille kostet 600 €.
Angenommen, die Beihilfe zahlt für diese Rechnung nichts und der Grundtarif ist mit 50 % vereinbart.
- Rechnung
- 600 €
- Angenommene Beihilfe
- 0 €
- GK: 50 % von 400 €
- 200 €
- Danach verbleiben
- 400 €
200 € verbleiben bei Ihnen.
In diesem Beispiel bleibt nichts offen.
Rechnerische Darstellung, keine Aussage zur Beihilfe eines bestimmten Dienstherrn. Voraussetzungen: Die Brille ist tariflich versichert, die Budgets sind noch vollständig verfügbar und die Beihilfe wurde rechtzeitig beantragt. Die tatsächliche Abrechnung hängt von Ihrem Vertrag und Ihrem Beihilfebescheid ab. Stand: 10/2026.
Wir gehen Ihr Angebot Zeile für Zeile durch.
Sie erhalten eine Aufstellung der gewählten Bausteine und ihrer Beiträge. Dazu gehören die Pflegepflichtversicherung und gegebenenfalls ein Risikozuschlag aus der Gesundheitsprüfung.
- Was zahlt der Grundtarif für Arzt, Krankenhaus und Zähne?
- Welche zusätzlichen Leistungen haben Sie gewählt?
- Welche Kosten können bei Ihnen bleiben?
Was möchten Sie
noch wissen?
Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Ihre persönliche Situation besprechen wir im Gespräch.
Meine Frage stellenIst jede Kombination gleich umfangreich?
Nein. Grundschutz, Krankenhausbausteine und Ergänzungen müssen einzeln betrachtet werden.
Ist ein Einbettzimmer automatisch enthalten?
Nein. Dafür braucht es die passende Kombination der Krankenhausbausteine.
Kann ich nur den günstigsten Beitrag vergleichen?
Vergleichen Sie denselben Umfang. Ein geringerer Beitrag kann mit anderen Leistungen oder Bedingungen verbunden sein.
Wo finde ich die verbindlichen Leistungen?
Im Versicherungsschein und in den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Die Website gibt einen Überblick.
Welche Bausteine brauchen Sie?
Wir gehen Ihre Beihilfe und Leistungswünsche durch. Sie erfahren, welche Leistungen die angebotene Kombination enthält und welche Grenzen gelten.
Quellen und fachliche Hinweise · Recherche am 21.10.2026
- Genau-Für-Sie Krankenversicherung (GK), K5252, Stand 01.01.2023; B.1–4, S. 4–13
- Genau-Für-Sie G2B, Tarifbedingungen, Stand 01.07.2022; Abschnitte A und B
- Genau-Für-Sie G1B, Tarifbedingungen, Stand 01.07.2022; Abschnitte A und B
- Genau-Für-Sie GE, Tarifbedingungen, Stand 01.07.2022; Abschnitte A und B
- Genau-Für-Sie GEP, Tarifbedingungen, Stand 01.01.2023; Abschnitte A und B
- Besondere Bedingungen für die Berufsausbildung, K5257, Stand 01.01.2026; A und B, S. 1–2
- BarmeniaGothaer: aktuelle Produktübersicht, abgeglichen am 21.10.2026
- Ergänzend abgeglichen: Flyer WK1980, Ausgabe 07/2025, S. 1–2; WK1981, Ausgabe 11/2024, S. 1–2. Ältere Rückerstattungsstaffeln und Rechenbeispiele daraus sind nicht als aktuelle Leistungszusage übernommen.
Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.
Gesetze und Quellen nach Dienstherrn