Beihilfe & Beamtenleben

Teilzeit und Elternzeit gut vorbereiten.

Weniger Dienstzeit kann Einkommen, Versorgung und Versicherung unterschiedlich beeinflussen. Diese Punkte sollten Sie vor dem Antrag auseinanderhalten.

Ein Vater hält sein Baby während einer ruhigen Pause zu Hause.Gut informiert. In jeder Lebensphase.
Ihr AnsprechpartnerChristian MüllerLL.M. Versicherungsrecht · BarmeniaGothaer-Vertreter
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Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung sind nicht dasselbe

Für Bundesbeamte unterscheiden §§ 91 und 92 BBG zwischen allgemeiner und familienbedingter Teilzeit beziehungsweise Beurlaubung. Für Elternzeit kommt die MuSchEltZV hinzu. Länder haben eigene Regelungen.

Ein Urlaubsantrag ohne Besoldung kann andere Folgen haben als eine laufende Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeit. Lassen Sie sich die konkrete Rechtsgrundlage Ihres Antrags nennen.

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Geringere Bezüge bedeuten nicht automatisch geringeren PKV-Beitrag

Bei Teilzeit werden die Dienstbezüge nach § 6 BBesG grundsätzlich im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt. Der PKV-Beitrag folgt dagegen Ihrem Vertrag und wird nicht allein wegen des geringeren Einkommens entsprechend reduziert.

Der Beihilfesatz ist ebenfalls kein einfacher Anteil Ihrer Arbeitszeit. Beim Bund beträgt er während der Elternzeit nach § 46 BBhV 70 Prozent; Landesrecht ist gesondert zu prüfen.

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Zuschüsse in der Elternzeit beantragen

§ 9 MuSchEltZV sieht beim Bund unter Voraussetzungen eine Beitragserstattung bis zu 31 Euro monatlich vor. Für Anwärter und bestimmte Besoldungsgruppen gibt es weitergehende Regelungen. Einkommensgrenze, Elterngeldbezug, Teilzeitumfang und versicherter Leistungsumfang sind dabei relevant.

Diese Bundesbeträge gelten nicht automatisch bei jedem Dienstherrn. Fragen Sie Ihre Bezügestelle nach dem passenden Antrag und dem Beginn der Zahlung.

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Die spätere Versorgung mitrechnen

Teilzeit und unbezahlte Freistellungen können die ruhegehaltfähige Dienstzeit beeinflussen. Für Kindererziehung und Pflege bestehen eigene Regelungen. Lassen Sie sich eine Versorgungsauskunft für Ihre geplanten Zeiträume erstellen, statt einfach einen Anteil vom späteren Höchstsatz abzuziehen.

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Vor Beginn eine gemeinsame Übersicht erstellen

  • Geplante Dauer und Umfang der Freistellung.
  • Dienstbezüge, Elterngeld und mögliche Zuschüsse.
  • Beihilfesatz aller betroffenen Familienmitglieder.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während der gesamten Zeit.
  • Auswirkung auf die Versorgung und den späteren Wiedereinstieg.

Lassen Sie uns Ihre Fragen besprechen.

Christian Müller · LL.M. Versicherungsrecht · Direktionsagentur Nürnberg. Persönlich vor Ort oder per Telefon.

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Quellen und fachliche Hinweise · Recherche am 21.10.2026

Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.

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