Für Bundesbeamte gelten das Bundesbesoldungsgesetz und die Bundeslaufbahnverordnung. Die Länder regeln Besoldung und Laufbahnen für ihren Bereich selbst. Auch Kommunalbeamte müssen deshalb das jeweils einschlägige Landesrecht heranziehen.
Eine gleiche Bezeichnung der Besoldungsgruppe bedeutet nicht automatisch den gleichen Zahlbetrag. Das zuständige Besoldungsrecht und der Gültigkeitszeitraum der Tabelle müssen zusammenpassen. Diese Seite nennt deshalb keine pauschalen aktuellen Tabellenbeträge.

