Beitragsrechner für
Beamtenanwärter.
Wie viel kostet der Schutz, den Sie sich wünschen? Stellen Sie Ihre Leistungen zusammen und erhalten Sie eine erste Beitragsorientierung.
Was möchten Sie
noch wissen?
Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Ihre persönliche Situation besprechen wir im Gespräch.
Meine Frage stellenIst die Pflegepflichtversicherung im Betrag enthalten?
Nein. Der Rechner zeigt nur die ausgewählten Krankenversicherungstarife für die Ausbildungszeit. Die Pflegepflichtversicherung kommt separat hinzu und wird im persönlichen Angebot mit geprüft.
Wie genau ist der berechnete Beitrag?
Die Beträge stammen aus der Beitragstabelle K 5257 0126 DT, Stand 01.01.2026. Der Rechner addiert die ausgewählten Tarifstufen. Er berücksichtigt keine persönlichen Risikozuschläge und verwendet Regelfälle der individuellen Beihilfe. Annahme, Versicherungsbeginn und Ihre genaue Situation werden im Angebot geprüft.
Was passiert nach der Anwärterzeit?
Nach Ende der Besonderen Bedingungen gelten die Beiträge der regulären Tarife. Das betrifft insbesondere das Ende der Ausbildung oder den Wegfall des Beihilfeanspruchs. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Fortführung bis zum tariflichen Alter 21 möglich. Spätestens mit Ablauf des Monats des 39. Geburtstags endet die Ausbildungsregelung. Der Rechner berechnet diese späteren Beiträge nicht.
Warum hängt der Krankenhausschutz vom Bundesland ab?
Nicht jeder Dienstherr beteiligt sich an Zweibettzimmer und privatärztlicher Behandlung. In diesen Fällen setzt der Rechner für die gewählten Wahlleistungen 100 % privaten Schutz an. In Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz kommt es auf die wirksame Wahlleistungsvereinbarung an; der Beitrag an den Dienstherrn wird gesondert angezeigt.
Muss ich für die Berechnung Kontaktdaten angeben?
Nein. Erst wenn Sie ein persönliches Angebot möchten, wechseln Sie zur Anfrage. Ihre gewählte Zusammenstellung wird übernommen. Die Anfrage wird als Nachricht vorbereitet, die Sie selbst prüfen und versenden.
Quellen und fachliche Hinweise · Recherche am 21.10.2026
- Barmenia: Besondere Bedingungen und Beitragstabellen K 5257 0126 DT, insbesondere Abschnitte C und D
- Barmenia: Grundtarif GK – Leistungsstufen und 20P
- Barmenia: G2B – Leistungsstufen und 20P
- Barmenia: G1B – nur in Verbindung mit G2B
- Bund – Beihilfegrundlage
- Bund – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Baden-Württemberg – Beihilfegrundlage
- Baden-Württemberg – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Baden-Württemberg – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Bayern – Beihilfegrundlage
- Berlin – Beihilfegrundlage
- Berlin – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Brandenburg – Beihilfegrundlage
- Bremen – Beihilfegrundlage
- Bremen – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Hamburg – Beihilfegrundlage
- Hessen – Beihilfegrundlage
- Hessen – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Mecklenburg-Vorpommern – Beihilfegrundlage
- Niedersachsen – Beihilfegrundlage
- Niedersachsen – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Niedersachsen – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Nordrhein-Westfalen – Beihilfegrundlage
- Rheinland-Pfalz – Beihilfegrundlage
- Rheinland-Pfalz – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Saarland – Beihilfegrundlage
- Sachsen – Beihilfegrundlage
- Sachsen-Anhalt – Beihilfegrundlage
- Schleswig-Holstein – Beihilfegrundlage
- Thüringen – Beihilfegrundlage
- Thüringen – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
- Thüringen – Beihilfegrundlage / weitere Fundstelle
Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.
Gesetze und Quellen nach Dienstherrn