Das Beamtenversorgungsgesetz unterscheidet unter anderem Bezüge für den Sterbemonat, Sterbegeld, Witwen- oder Witwergeld sowie Waisengeld. Für eingetragene Lebenspartnerschaften enthält § 1a BeamtVG entsprechende Regelungen.
Eine unverheiratete Partnerschaft löst nicht allein wegen des Zusammenlebens einen Anspruch auf Witwen- oder Witwergeld aus. Für die Familienplanung ist deshalb der tatsächliche rechtliche Status wichtig.

