Beihilfe & Beamtenleben

Welche Regeln gelten für Sie?

Wählen Sie Ihren Dienstherrn. Die Beihilfe richtet sich nach dessen Vorschriften – Ihr Wohnort allein entscheidet darüber nicht.

Deutschlandkarte mit farblich unterscheidbaren Bundesländern.Gut informiert. In jeder Lebensphase.
Ihr AnsprechpartnerChristian MüllerLL.M. Versicherungsrecht · BarmeniaGothaer-Vertreter
Bund und alle 16 Länder

Ihr Dienstherr. Ihre Beihilfe.

Wählen Sie die für Ihren Dienstherrn geltende Regelung.

01

Zuerst den Dienstherrn feststellen

Ein Bundesbeamter in Nürnberg unterliegt nicht allein wegen seines Wohnorts dem bayerischen Beihilferecht. Bei Landes- und Kommunalbeamten sind die einschlägigen Landesregeln und gegebenenfalls besondere Vorgaben des Dienstherrn zu prüfen.

Auf den Länder- und Bundesseiten finden Sie die wichtigsten Besonderheiten, Ansprechpartner und amtlichen Rechtsgrundlagen. Die Seiten ersetzen keine Entscheidung der zuständigen Beihilfestelle.

02

Warum wir keine einheitliche Prozenttabelle verwenden

Ein persönlicher Bemessungssatz beantwortet noch nicht, welcher Teil einer Rechnung erstattet wird. Zunächst wird geprüft, welche Aufwendungen überhaupt anerkannt werden. Erst darauf wird der maßgebliche Satz angewendet.

Hinzu kommen Sonderregeln für Familien, Anwärter, Pflege, Krankenhausleistungen und ältere Ansprüche. Auch die Frist zur Antragstellung ist nicht überall gleich.

03

Krankheitskosten und Beitragszuschuss unterscheiden

Bei der individuellen Beihilfe geht es um einzelne Aufwendungen. Die pauschale Beihilfe oder ein gesetzlich geregelter GKV-Zuschuss betrifft dagegen den Versicherungsbeitrag. Welche Wahl besteht und wie lange eine Entscheidung bindet, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht.

04

Für eine persönliche Prüfung mitbringen

  • Ernennungsurkunde beziehungsweise genaue Bezeichnung Ihres Dienstherrn und Status.
  • Aktuelle Beihilfeinformationen oder den letzten Bescheid.
  • Familienverhältnisse und Zuordnung berücksichtigungsfähiger Kinder.
  • Bestehende Kranken- und Pflegeversicherung sowie geplante Veränderungen.

Lassen Sie uns Ihre Fragen besprechen.

Christian Müller · LL.M. Versicherungsrecht · Direktionsagentur Nürnberg. Persönlich vor Ort oder per Telefon.

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Quellen und fachliche Hinweise · Recherche am 21.10.2026

Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.

Gesetze und Quellen nach Dienstherrn
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