Ein Bundesbeamter in Nürnberg unterliegt nicht allein wegen seines Wohnorts dem bayerischen Beihilferecht. Bei Landes- und Kommunalbeamten sind die einschlägigen Landesregeln und gegebenenfalls besondere Vorgaben des Dienstherrn zu prüfen.
Auf den Länder- und Bundesseiten finden Sie die wichtigsten Besonderheiten, Ansprechpartner und amtlichen Rechtsgrundlagen. Die Seiten ersetzen keine Entscheidung der zuständigen Beihilfestelle.
