GK zahlt den vereinbarten Anteil der erstattungsfähigen Kosten. Die rechte Spalte zeigt zur Orientierung eine Versicherung mit 50 Prozent. Die Beihilfe rechnet zusätzlich nach ihren eigenen Regeln ab.
Stand: 10/2026
| Leistung | Das leistet der Grundtarif GK | Beispiel: 50 % versichert |
|---|---|---|
| Arztbesuche und ambulante Operationen | Versicherter Anteil der erstattungsfähigen Kosten. Auch Erstattung über den Gebührenrahmen von GOÄ und GOZ hinaus. | 50 % der erstattungsfähigen Kosten. |
| Arzneimittel, Vorsorge und Impfungen | Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Vorsorgeuntersuchungen sowie ärztlich angeratene und durchgeführte Impfungen, auch Reiseimpfungen. | 50 % der erstattungsfähigen Kosten. |
| Psychotherapie | Psychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik. | 50 % der erstattungsfähigen Kosten. |
| Naturheilkunde und Heilpraktiker | Versicherte Methoden nach Hufeland-Verzeichnis, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und Tarifanhang; einschließlich der erfassten verordneten Mittel. | 50 % der erstattungsfähigen Kosten. |
| Physiotherapie und andere Heilmittel | Ärztlich verordnet. Bei nichtärztlichen Behandlern bis zum 1,1-Fachen der beihilfefähigen Höchstbeträge des Bundes, darauf der versicherte Anteil. | 50 % bis zur beschriebenen Rechnungsgrenze. |
| Hilfsmittel | Ärztlich verordnete Hilfsmittel, etwa Prothesen, Einlagen oder Bandagen. Auch Reparatur, Wartung und Einweisung. Einzelne Hilfsmittel sind ausgeschlossen. | 50 % der erstattungsfähigen Kosten. |
| Brille und Kontaktlinsen | Bis 400 € Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Kalenderjahren. Neuer Anspruch auch früher bei einer Sehschärfenänderung von mindestens 0,5 Dioptrien. | Bis 200 € Auszahlung aus GK. |
| Hörgeräte | Bis 2.000 € Rechnungsbetrag je Ohr. | Bis 1.000 € Auszahlung je Ohr aus GK. |
| Augenlasern / LASIK | Bis 2.000 € Rechnungsbetrag je Auge, einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen. Nach Ablauf von zwei Jahren ab Versicherungsbeginn. | Bis 1.000 € Auszahlung je Auge aus GK. |
| Krankenhaus | Allgemeine Krankenhausleistungen und notwendiger Transport. Zweibettzimmer und privatärztliche Wahlleistungen werden über G2B ergänzt. | 50 % der erstattungsfähigen allgemeinen Krankenhauskosten. |
| Zahnbehandlung und Zahnreinigung | Unter anderem Füllungen einschließlich Inlays, Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie professionelle Zahnreinigung. Bleaching ist nicht eingeschlossen. | 50 % der erstattungsfähigen Kosten. |
| Zahnersatz und Kieferregulierung | Unter anderem Kronen, Brücken, Implantate und Knochenaufbau. In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen höchstens 5.000 € Auszahlung je Person; danach ohne diese Summengrenze. | 50 % der Kosten, anfangs insgesamt höchstens 5.000 € Auszahlung. |
