BarmeniaGothaer · Genau-Für-Sie

Genau-Für-Sie: Diese Leistungen sind versichert.

Der Grundtarif bezahlt Arztbesuche, Krankenhaus und Zähne zum vereinbarten Anteil. Die weiteren Bausteine ergänzen Krankenhauskomfort und verbleibende Kosten. Wählen Sie in der Pyramide einen Baustein aus.

Baustein auswählen und Leistungen ansehen.

oderzusätzlich zu

Krankenhaus: G2B wählen, G1B bei Bedarf hinzufügen.

Beihilfeergänzung: GE oder GEP wählen, unabhängig von der Zimmerwahl.

Die Grundlage

Genau-Für-Sie Krankenversicherung

Arztbesuche, Krankenhaus und Zähne sind bereits im Grundtarif versichert. Er bezahlt den vereinbarten Anteil der erstattungsfähigen Kosten.

  • Arzt und MedikamenteAmbulante Behandlung, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, Vorsorge und Impfungen.
  • Psychotherapie und NaturheilkundePsychotherapeutische Behandlung sowie die versicherten Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker.
  • Zähne und KrankenhausZahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz und allgemeine Krankenhausleistungen.
  • Brille, Kontaktlinsen und HörgeräteSehhilfen: bis 400 € Rechnungsbetrag in zwei Kalenderjahren. Hörgeräte: bis 2.000 € Rechnungsbetrag je Ohr. Darauf wird der versicherte Prozentsatz angewendet.

Beispiel bei 50 % versichertem Anteil: bis 200 € für Sehhilfen und bis 1.000 € je Hörgerät. Weitere Leistungen und Grenzen stehen in der Übersicht.

Alle Leistungen des GrundtarifsStand: 10/2026 · K5252, B.1–4, S. 4–13
Ihr AnsprechpartnerChristian MüllerLL.M. Versicherungsrecht · BarmeniaGothaer-Vertreter
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Das ist im Grundtarif GK enthalten.

GK zahlt den vereinbarten Anteil der erstattungsfähigen Kosten. Die rechte Spalte zeigt zur Orientierung eine Versicherung mit 50 Prozent. Die Beihilfe rechnet zusätzlich nach ihren eigenen Regeln ab.

Stand: 10/2026

Leistungen der Genau-Für-Sie Krankenversicherung
LeistungDas leistet der Grundtarif GKBeispiel: 50 % versichert
Arztbesuche und ambulante OperationenVersicherter Anteil der erstattungsfähigen Kosten. Auch Erstattung über den Gebührenrahmen von GOÄ und GOZ hinaus.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Arzneimittel, Vorsorge und ImpfungenÄrztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Vorsorgeuntersuchungen sowie ärztlich angeratene und durchgeführte Impfungen, auch Reiseimpfungen.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
PsychotherapiePsychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Naturheilkunde und HeilpraktikerVersicherte Methoden nach Hufeland-Verzeichnis, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und Tarifanhang; einschließlich der erfassten verordneten Mittel.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Physiotherapie und andere HeilmittelÄrztlich verordnet. Bei nichtärztlichen Behandlern bis zum 1,1-Fachen der beihilfefähigen Höchstbeträge des Bundes, darauf der versicherte Anteil.50 % bis zur beschriebenen Rechnungsgrenze.
HilfsmittelÄrztlich verordnete Hilfsmittel, etwa Prothesen, Einlagen oder Bandagen. Auch Reparatur, Wartung und Einweisung. Einzelne Hilfsmittel sind ausgeschlossen.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Brille und KontaktlinsenBis 400 € Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Kalenderjahren. Neuer Anspruch auch früher bei einer Sehschärfenänderung von mindestens 0,5 Dioptrien.Bis 200 € Auszahlung aus GK.
HörgeräteBis 2.000 € Rechnungsbetrag je Ohr.Bis 1.000 € Auszahlung je Ohr aus GK.
Augenlasern / LASIKBis 2.000 € Rechnungsbetrag je Auge, einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen. Nach Ablauf von zwei Jahren ab Versicherungsbeginn.Bis 1.000 € Auszahlung je Auge aus GK.
KrankenhausAllgemeine Krankenhausleistungen und notwendiger Transport. Zweibettzimmer und privatärztliche Wahlleistungen werden über G2B ergänzt.50 % der erstattungsfähigen allgemeinen Krankenhauskosten.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungUnter anderem Füllungen einschließlich Inlays, Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie professionelle Zahnreinigung. Bleaching ist nicht eingeschlossen.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Zahnersatz und KieferregulierungUnter anderem Kronen, Brücken, Implantate und Knochenaufbau. In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen höchstens 5.000 € Auszahlung je Person; danach ohne diese Summengrenze.50 % der Kosten, anfangs insgesamt höchstens 5.000 € Auszahlung.
Für Zahnersatz und Kieferregulierung gilt die anfängliche Grenze von 5.000 € als Auszahlung, unabhängig von der Prozentstufe. Sie entfällt bei einem Unfall nach Versicherungsbeginn. Bei Sehhilfen, Hörgeräten und LASIK ist der genannte Grundtarifbetrag dagegen eine Rechnungsgrenze, auf die erst der Prozentsatz angewendet wird.
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Krankenhaus: Was kommt zum Grundtarif hinzu?

Allgemeine Krankenhausleistungen gehören zu GK. Für ein Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung wählen Sie G2B. G1B ergänzt den Aufpreis zum Einbettzimmer.

BausteinVersicherte Leistung
GK – KrankenversicherungAllgemeine Krankenhausleistungen, etwa die stationäre Behandlung, zum vereinbarten Prozentsatz.
G2B – 2-BettZweibettzimmer und gesondert berechnete ärztliche Leistungen. Verbleibende tarifliche Kosten dieser Wahlleistungen nach Vorleistung der Beihilfe sowie die dazugehörigen Beihilfe-Zuzahlungen.
G1B – 1-Bett100 % der Differenz zwischen Einbett- und Zweibettzimmerzuschlag. Nur zusammen mit G2B.
Ersatzleistung aus G2BJe 15 € pro vollstationärem Tag, wenn Zweibettzimmer beziehungsweise privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet werden. Bei Verzicht auf beides zusammen 30 € pro Tag.
Stand: 10/2026. Der G2B-Prozentsatz wird auf den Beihilfeanspruch für Wahlleistungen abgestimmt. GEP ersetzt die Krankenhausbausteine nicht.
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GE und GEP: Was bezahlen die Ergänzungen?

Die folgenden Beträge sind zusätzliche Leistungen auf verbleibende Kosten nach Abrechnung von Beihilfe und GK. Sie werden nicht nochmals mit dem GK-Prozentsatz gekürzt. GE und GEP können nicht gleichzeitig vereinbart werden.

Stand: 10/2026

GE und GEP im Leistungsvergleich
LeistungsbereichGenau-Für-Sie Ergänzung (GE)Genau-Für-Sie Ergänzung Plus (GEP)
Zahnbehandlung und professionelle ZahnreinigungVersicherte Restkosten in voller Höhe.Versicherte Restkosten in voller Höhe.
Zahnersatz, Implantate und KieferregulierungBis 5.000 € Restkosten in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen; danach ohne diese Summengrenze.Bis 5.000 € Restkosten in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen; danach ohne diese Summengrenze.
Brille und KontaktlinsenBis 200 € Restkosten in zwei Kalenderjahren.Bis 400 € Restkosten in zwei Kalenderjahren.
Augenlasern / LASIKBis 1.000 € Restkosten je Auge, nach Ablauf von zwei Jahren.Bis 2.000 € Restkosten je Auge, nach Ablauf von zwei Jahren.
Arztbehandlung, Arzneimittel und PsychotherapieKeine zusätzliche Leistung aus GE.Versicherte Restkosten in voller Höhe. Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein; ausgeschlossene Mittel bleiben ausgeschlossen.
Heilmittel, etwa PhysiotherapieKeine zusätzliche Leistung aus GE.Versicherte Restkosten. Bei nichtärztlichen Behandlern gilt die Grenze von 1,1 × beihilfefähigem Höchstbetrag des Bundes.
HeilpraktikerKeine zusätzliche Leistung aus GE.Bis 2.000 € Restkosten je Kalenderjahr einschließlich der erfassten verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel.
HörgeräteKeine zusätzliche Leistung aus GE.Bis 2.000 € Restkosten je Ohr.
Allgemeine KrankenhausleistungenKeine zusätzliche Leistung aus GE.Versicherte Restkosten. Zweibettzimmer und privatärztliche Wahlleistungen sind in G2B geregelt.
Beihilfe-ZuzahlungenKeine allgemeine Erstattung von Zuzahlungen.100 % der genannten Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, allgemeine Krankenhausbehandlung und medizinische Rehabilitation.
KostendämpfungspauschaleNicht versichert.Nicht versichert.
Die Ergänzung setzt grundsätzlich einen Leistungsanspruch aus GK voraus. Eine Zahlung der Beihilfe ist nicht zwingend; auch ein Ablehnungsbescheid kann genügen. Zustehende Beihilfe müssen Sie fristgerecht beantragen. Ausnahmen und Budgets stehen bei der jeweiligen Leistung.
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So wirkt sich die Beihilfeergänzung aus.

Reines Rechenbeispiel

Eine Brille kostet 600 €.

Angenommen, die Beihilfe zahlt für diese Rechnung nichts und der Grundtarif ist mit 50 % vereinbart.

Rechnung
600 €
Angenommene Beihilfe
0 €
GK: 50 % von 400 €
200 €
Danach verbleiben
400 €
Mit Ergänzung GE200 € zusätzlich

200 € verbleiben bei Ihnen.

Mit Ergänzung Plus GEP400 € zusätzlich

In diesem Beispiel bleibt nichts offen.

Rechnerische Darstellung, keine Aussage zur Beihilfe eines bestimmten Dienstherrn. Voraussetzungen: Die Brille ist tariflich versichert, die Budgets sind noch vollständig verfügbar und die Beihilfe wurde rechtzeitig beantragt. Die tatsächliche Abrechnung hängt von Ihrem Vertrag und Ihrem Beihilfebescheid ab. Stand: 10/2026.

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So lesen Sie eine Tarifkombination im Angebot.

Beispiel für eine Ausbildungskombination mit 50 Prozent versichertem Anteil: Die einzelnen Zeilen des Angebots ergänzen sich zu diesem Schutz.

TarifzeileWas sie bedeutet
BGK30 + BGK20PZusammen 50 % für die Leistungen des Grundtarifs. Die 20P-Stufe ist auf einen später steigenden Beihilfesatz im Versorgungsfall ausgerichtet.
BG2B30 + BG2B20PZusammen 50 % für Zweibettzimmer und privatärztliche Wahlleistungen, mit den zusätzlichen Restkostenregeln von G2B.
BG1BDer Aufpreis zum Einbettzimmer.
BGEPDie beschriebenen zusätzlichen Leistungen von Ergänzung Plus.
PVBDie separat vereinbarte Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte.
Das B kennzeichnet die Berufsausbildungsbedingungen. Die versicherten Leistungen entsprechen den jeweiligen regulären Bausteinen. Die Kombination ist ein Aufbau-Beispiel, keine allgemeine Empfehlung. Ob 30 + 20P passt, hängt unter anderem von der Beihilfe im Versorgungsfall ab. Stand: 10/2026.
Häufige Fragen

Was möchten Sie
noch wissen?

Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Ihre persönliche Situation besprechen wir im Gespräch.

Meine Frage stellen
Ist mit GK allein schon eine Krankenversicherung vorhanden?

Ja. GK enthält ambulante und allgemeine stationäre Leistungen sowie Zahnleistungen zum vereinbarten Prozentsatz. Zweibettzimmer und privatärztliche Wahlleistungen sind zusätzliche Bausteine.

Brauche ich G1B, um GEP zu bekommen?

Nein. Die Beihilfeergänzung ist unabhängig von der Zimmerwahl. GEP setzt GK voraus; GK-Anteil und Beihilfebemessungssatz müssen zusammen 100 Prozent ergeben.

Was heißt „100 Prozent der verbleibenden Kosten“?

Der Ergänzungstarif erstattet die dort versicherten Restkosten nach Abrechnung von GK und Beihilfe. Das ist keine Zusage für jede Rechnung. Zum Beispiel gelten eigene Budgets für Sehhilfen und LASIK; Kostendämpfungspauschalen sind ausgeschlossen.

Sind die Leistungen für Anwärter anders?

Die Berufsausbildungsbedingungen nennen dieselben Leistungen wie die jeweils gewählten regulären Bausteine. Beiträge, Zugang und das Ende der Ausbildungsbedingungen sind gesondert geregelt.

Welche Leistungen möchten Sie absichern?

Wir stellen Ihnen die passende Kombination zusammen und zeigen Ihnen die Leistungen und den vollständigen Beitrag.

Meine Bausteine besprechen
Quellen und fachliche Hinweise · Recherche am 21.10.2026

Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.

Gesetze und Quellen nach Dienstherrn
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