Zuerst wird festgestellt, welche Kosten beihilfefähig sind. Dabei können Gebührenrahmen, Höchstbeträge, Ausschlüsse und notwendige Genehmigungen eine Rolle spielen. Danach wird der persönliche Bemessungssatz angewendet.
Rechenbeispiel: Von einer Rechnung über 1.000 Euro werden 800 Euro anerkannt. Bei einem Satz von 50 Prozent ergeben sich vor weiteren Abzügen 400 Euro Beihilfe. Die Differenz zur Rechnung beträgt 600 Euro. Was Ihre PKV davon übernimmt, ergibt sich aus Ihrem Vertrag.

