Die individuelle Beihilfe beteiligt sich an anerkannten Aufwendungen. Bei einer pauschalen Beihilfe wird stattdessen ein gesetzlich bestimmter Anteil des Krankenversicherungsbeitrags bezuschusst. Dafür wird regelmäßig auf individuelle Beihilfe zu Krankheitskosten verzichtet.
Einige Länder sehen auch eine Beteiligung an einer privaten Krankenvollversicherung vor. Ein GKV-Zuschuss mit besonderen Zugangsvoraussetzungen ist dagegen nicht automatisch dasselbe Modell.

