BarmeniaGothaer · Vertragsleistungen erklärt

Genau-Für-Sie GK: Leistungen des Grundtarifs

Arztbehandlungen, Medikamente, Psychotherapie, allgemeine Krankenhausleistungen und Zähne gehören bereits zu GK. Der Tarif bezahlt den vereinbarten Anteil. Hier sehen Sie die Leistungen und die jeweiligen Beträge.

Eine Ärztin führt ein Beratungsgespräch in einer Praxis.Die Bedingungen machen den Unterschied.
Ihr AnsprechpartnerChristian MüllerLL.M. Versicherungsrecht · BarmeniaGothaer-Vertreter
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Das ist im Grundtarif GK enthalten.

GK zahlt den vereinbarten Anteil der erstattungsfähigen Kosten. Die rechte Spalte zeigt zur Orientierung eine Versicherung mit 50 Prozent. Die Beihilfe rechnet zusätzlich nach ihren eigenen Regeln ab.

Stand: 10/2026

Leistungen der Genau-Für-Sie Krankenversicherung
LeistungDas leistet der Grundtarif GKBeispiel: 50 % versichert
Arztbesuche und ambulante OperationenVersicherter Anteil der erstattungsfähigen Kosten. Auch Erstattung über den Gebührenrahmen von GOÄ und GOZ hinaus.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Arzneimittel, Vorsorge und ImpfungenÄrztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Vorsorgeuntersuchungen sowie ärztlich angeratene und durchgeführte Impfungen, auch Reiseimpfungen.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
PsychotherapiePsychotherapeutische Behandlung einschließlich psychologischer Diagnostik.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Naturheilkunde und HeilpraktikerVersicherte Methoden nach Hufeland-Verzeichnis, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und Tarifanhang; einschließlich der erfassten verordneten Mittel.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Physiotherapie und andere HeilmittelÄrztlich verordnet. Bei nichtärztlichen Behandlern bis zum 1,1-Fachen der beihilfefähigen Höchstbeträge des Bundes, darauf der versicherte Anteil.50 % bis zur beschriebenen Rechnungsgrenze.
HilfsmittelÄrztlich verordnete Hilfsmittel, etwa Prothesen, Einlagen oder Bandagen. Auch Reparatur, Wartung und Einweisung. Einzelne Hilfsmittel sind ausgeschlossen.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Brille und KontaktlinsenBis 400 € Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Kalenderjahren. Neuer Anspruch auch früher bei einer Sehschärfenänderung von mindestens 0,5 Dioptrien.Bis 200 € Auszahlung aus GK.
HörgeräteBis 2.000 € Rechnungsbetrag je Ohr.Bis 1.000 € Auszahlung je Ohr aus GK.
Augenlasern / LASIKBis 2.000 € Rechnungsbetrag je Auge, einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen. Nach Ablauf von zwei Jahren ab Versicherungsbeginn.Bis 1.000 € Auszahlung je Auge aus GK.
KrankenhausAllgemeine Krankenhausleistungen und notwendiger Transport. Zweibettzimmer und privatärztliche Wahlleistungen werden über G2B ergänzt.50 % der erstattungsfähigen allgemeinen Krankenhauskosten.
Zahnbehandlung und ZahnreinigungUnter anderem Füllungen einschließlich Inlays, Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie professionelle Zahnreinigung. Bleaching ist nicht eingeschlossen.50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Zahnersatz und KieferregulierungUnter anderem Kronen, Brücken, Implantate und Knochenaufbau. In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen höchstens 5.000 € Auszahlung je Person; danach ohne diese Summengrenze.50 % der Kosten, anfangs insgesamt höchstens 5.000 € Auszahlung.
Für Zahnersatz und Kieferregulierung gilt die anfängliche Grenze von 5.000 € als Auszahlung, unabhängig von der Prozentstufe. Sie entfällt bei einem Unfall nach Versicherungsbeginn. Bei Sehhilfen, Hörgeräten und LASIK ist der genannte Grundtarifbetrag dagegen eine Rechnungsgrenze, auf die erst der Prozentsatz angewendet wird.
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Welche Grenzen sind bei einzelnen Leistungen wichtig?

Medizinische Notwendigkeit und die vereinbarten Bedingungen gelten für alle Leistungen. Für Arzt- und Zahnarzthonorare ist auch eine Erstattung über den Gebührenrahmen von GOÄ und GOZ hinaus vorgesehen.

  • Heilmittel durch nichtärztliche Behandler: höchstens das 1,1-Fache der beihilfefähigen Höchstbeträge des Bundes als Berechnungsgrundlage.
  • Hilfsmittel: unter anderem TENS-Geräte, Blutdruckmessgeräte und Geräte aus dem Fitness- oder Wellnessbereich sind ausgeschlossen.
  • Arzneimittel: ärztliche Verordnung erforderlich. Unter anderem Mittel zur Gewichtsreduzierung, kosmetische Mittel und Vitaminpräparate sind ausgeschlossen.
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Weitere Leistungen brauchen ihre Voraussetzungen

GK enthält auch Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, Leistungen bei Kinderwunsch, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Kurleistungen. Diese Begriffe allein beschreiben den Anspruch noch nicht vollständig.

  • Haushaltshilfe: bis zu 50 Euro erstattungsfähige Kosten pro Tag für höchstens 50 Tage im Kalenderjahr, darauf der versicherte Anteil. Die Voraussetzungen zu Erkrankung, Haushalt und gegebenenfalls Kindern müssen erfüllt sein.
  • Kinderwunschbehandlung: unter anderem organisch bedingte Sterilität der versicherten Person, Behandlung im homologen System und ausreichende Erfolgsaussicht von mindestens 15 Prozent.
  • Kurbehandlung: einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren im genannten Umfang, grundsätzlich ohne Unterkunftskosten. Das zusätzliche Kur-Tagegeld von 100 Euro für höchstens 28 Tage setzt unter anderem einen vorausgehenden Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf Tagen voraus.
  • Bei Bezug von Elterngeld sind bis zu drei Monate Beitragsbefreiung für GK möglich. Voraussetzung sind unter anderem acht Monate unmittelbare Vorversicherung und der Elterngeldbescheid.
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Beihilfeänderung und Optionsrechte getrennt betrachten

Ändert sich Ihr Beihilfebemessungssatz oder fällt die Beihilfe weg, sehen die Bedingungen ein Anpassungsrecht vor. Für den passenden Ausgleich ohne erneute Gesundheitsprüfung muss die Anpassung grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten beantragt werden. Sie darf nicht über die volle Kostendeckung hinausgehen.

Davon zu unterscheiden sind Optionsrechte für zusätzliche Tarife. Bei der erstmaligen Ernennung auf Probe, Zeit oder Lebenszeit gilt beispielsweise eine Antragsfrist von zwei Monaten ab Übergabe der Ernennungsurkunde. Andere Optionen sind an das dritte, fünfte oder siebte Versicherungsjahr oder an eine Entsendung ins Ausland geknüpft.

Auch bei einer Option ohne erneute Gesundheitsprüfung fällt für die hinzukommenden Leistungen ein Beitrag an. Das dann erreichte tarifliche Eintrittsalter und bestehende Risikozuschläge sind zu beachten.

Häufige Fragen

Was möchten Sie
noch wissen?

Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Ihre persönliche Situation besprechen wir im Gespräch.

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Sind meine Vorsorgekosten schlecht für die Beitragsrückerstattung?

Die bezeichneten Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen und zahnmedizinischen Prophylaxemaßnahmen sind bei entsprechend erkennbarer Rechnung unschädlich für eine mögliche Rückerstattung. Eine bestimmte Rückerstattungssumme ist damit nicht garantiert.

Sind alle Hilfsmittel ohne Grenze versichert?

Nein. Der Tarif beschreibt den versicherten Bereich, nennt Ausschlüsse und enthält für einzelne Hilfsmittel konkrete Rechnungsgrenzen.

Sind Krankenhaus-Wahlleistungen bereits in GK enthalten?

GK umfasst allgemeine Krankenhausleistungen. Zweibettzimmer und privatärztliche Leistungen werden über G2B ergänzt; G1B übernimmt die tarifliche Differenz zum Einbettzimmer.

Gilt der Schutz überall im Ausland unbegrenzt?

Für außereuropäische Aufenthalte enthält GK eine Erweiterung bei Fortführung der privaten Pflegepflichtversicherung, auch als große Anwartschaft. Die Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes ist gesondert zu prüfen.

Welche Fassung wird hier erläutert?

Die Seite wertet die bereitgestellten GK-Bedingungen vom 01.01.2023 zusammen mit MB/KK und TB/KK, Stand 01.01.2025, aus. Für Ihren Vertrag zählen die tatsächlich vereinbarten Fassungen und Nachträge.

Welche Bausteine passen zu Ihrer Beihilfe?

Wir besprechen Ihre Beihilfe und die Leistungen des konkreten Angebots. Fragen zu Ihrem Anspruch entscheidet Ihre Beihilfestelle.

Meine Leistungswünsche besprechen
Quellen und fachliche Hinweise · Recherche am 21.10.2026

Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.

Gesetze und Quellen nach Dienstherrn
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