BarmeniaGothaer · Vertragsleistungen erklärt

Die Barmenia-Krankenversicherung in der Ausbildung

Auch in der Ausbildung enthalten die gewählten Bausteine dieselben Leistungen wie die regulären Tarife. Das B im Tarifnamen kennzeichnet die Berufsausbildungsbedingungen. So lesen Sie die einzelnen Positionen Ihres Angebots.

Ein Student blickt im Innenhof einer Hochschule nach vorn.Die Bedingungen machen den Unterschied.
Ihr AnsprechpartnerChristian MüllerLL.M. Versicherungsrecht · BarmeniaGothaer-Vertreter
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GrundtarifEinbettzimmerGEP

Rechenbeispiel: Altersgruppe 23–27, Bund, 50 % Beihilfe. BGK30 + 20P, BG2B30 + 20P, BG1B und BGEP. Ohne Pflegepflichtversicherung und Risikozuschläge. Kein persönliches Angebot.

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So lesen Sie eine Tarifkombination im Angebot.

Beispiel für eine Ausbildungskombination mit 50 Prozent versichertem Anteil: Die einzelnen Zeilen des Angebots ergänzen sich zu diesem Schutz.

TarifzeileWas sie bedeutet
BGK30 + BGK20PZusammen 50 % für die Leistungen des Grundtarifs. Die 20P-Stufe ist auf einen später steigenden Beihilfesatz im Versorgungsfall ausgerichtet.
BG2B30 + BG2B20PZusammen 50 % für Zweibettzimmer und privatärztliche Wahlleistungen, mit den zusätzlichen Restkostenregeln von G2B.
BG1BDer Aufpreis zum Einbettzimmer.
BGEPDie beschriebenen zusätzlichen Leistungen von Ergänzung Plus.
PVBDie separat vereinbarte Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte.
Das B kennzeichnet die Berufsausbildungsbedingungen. Die versicherten Leistungen entsprechen den jeweiligen regulären Bausteinen. Die Kombination ist ein Aufbau-Beispiel, keine allgemeine Empfehlung. Ob 30 + 20P passt, hängt unter anderem von der Beihilfe im Versorgungsfall ab. Stand: 10/2026.
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Für wen die besonderen Bedingungen vorgesehen sind

Die vorgelegte Fassung vom 01.01.2026 setzt Berufsausbildung und einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall voraus. Beamtenanwärter sind ein Beispiel. Vereinbart werden können die Bedingungen ab einem Alter von 15 Jahren.

Sie gelten nach den genannten Voraussetzungen auch für einen nicht berufstätigen Ehe- oder Lebenspartner und für Kinder in Berufsausbildung. Kinder ohne Berufsausbildung sind nicht über diese besonderen Ausbildungsbedingungen versicherbar.

Im Versicherungsschein kennzeichnet ein zusätzliches B die Bedingungen, etwa BGK30, BG2B30 oder BGEP. Das ist vom selbstständigen Optionstarif für angehende Beamte zu unterscheiden.

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Die Leistungen bleiben die der vereinbarten Bausteine

Die besonderen Bedingungen nennen dieselben Leistungen wie die jeweils versicherten Tarife GK, G2B, G1B, GE und GEP. Welche Bausteine Sie tatsächlich haben, steht im Versicherungsschein.

Der Schutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt. Ein Ausbildungsstatus ersetzt dabei weder den notwendigen Vertragsabschluss noch die Prüfung des konkreten Angebots.

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Wann die Ausbildungsbedingungen enden

EreignisRegel aus der vorgelegten Fassung
Ausbildung endet oder Beihilfe fällt wegGrundsätzlich Ende der besonderen Bedingungen; Sonder- und Übergangsregeln prüfen.
Ausbildungsende vor tariflichem Eintrittsalter 21Die beschriebene Sonderregel erlaubt eine Fortführung bis zum Erreichen dieses tariflichen Eintrittsalters.
Ausbildung wird aufgegebenEnde mit Ablauf des betreffenden Monats.
Ausbildung wird länger als sechs Monate unterbrochenEnde nach der genannten Bedingungsregel.
39. GeburtstagEnde mit Ablauf des Monats, in dem das 39. Lebensjahr vollendet wird.
Mitversicherter Ehe- oder Lebenspartner wird berufstätigEnde seiner besonderen Bedingungen zum Ablauf des betreffenden Monats.
Ein Beendigungsgrund ist nach den Bedingungen innerhalb von zwei Monaten schriftlich mitzuteilen. Welche Anschlussversicherung erforderlich ist, hängt insbesondere vom neuen Beschäftigungs- und Beihilfestatus ab.
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Eine Übergangszeit nach Ausbildung oder Studium

Für Arbeitslosigkeit nach der Berufsausbildung oder nach einem Studium mit dem Ziel Beamtenlaufbahn nennen die Bedingungen besondere Übergangsmöglichkeiten. Unter den dort genannten Voraussetzungen können BGK100 und gegebenenfalls BG2B100 längstens 18 Monate vereinbart werden.

Das ist keine automatische Fortsetzung für jede Zeit ohne Beschäftigung. Unter anderem müssen Ansprüche auf gesetzliche Krankenversicherung und Beihilfe sowie die bisherigen Bausteine geprüft werden. Parallel zu BGK100 kann BGE oder BGEP beitragsfrei ruhend gestellt werden.

Die 18-Monats-Grenze betrifft BG2B100 nicht, wenn dieser Baustein unabhängig von Arbeitslosigkeit vereinbart wurde, etwa weil der Beihilfeträger keine stationären Wahlleistungen vorsieht. Das Ende der Arbeitslosigkeit muss unverzüglich mitgeteilt werden.

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Der spätere Beitrag gehört von Anfang an dazu

Die Ausbildungsbeiträge haben Altersgruppen. Nach den Bedingungen wechselt der Beitrag nach dem Monat des 18., 23., 28., 33. oder 38. Geburtstags in die jeweils nächste Gruppe. Auch allgemeine Beitragsanpassungen nach den vertraglichen Voraussetzungen bleiben möglich.

Enden die besonderen Bedingungen, gelten ab dem Folgemonat die Beiträge der dann versicherten regulären Tarife. Das dann erreichte tarifliche Eintrittsalter ist maßgeblich. Ein günstiger heutiger Ausbildungsbeitrag ist deshalb kein Preisversprechen für die weitere Beamtenlaufbahn.

Die Beitragstabelle des hochgeladenen Dokuments enthält keine vollständige Gesamtrechnung einschließlich Pflegepflichtversicherung und möglicher individueller Risikozuschläge. Für Ihre Entscheidung brauchen Sie ein aktuelles, vollständiges Angebot.

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Statuswechsel rechtzeitig nutzen

Bei der erstmaligen Ernennung auf Probe, Zeit oder Lebenszeit enthält der GK-Tarif ein Optionsrecht für bestimmte zusätzliche Bausteine. Der Antrag muss dafür innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Ernennungsurkunde eingehen.

Ändert sich dagegen der Beihilfebemessungssatz oder fällt Beihilfe weg, geht es um das gesonderte Anpassungsrecht mit seiner Sechsmonatsfrist. Diese beiden Anlässe und Fristen sollten nicht verwechselt werden.

Die Zweimonatsfrist betrifft dieses besondere Optionsrecht für zusätzliche Bausteine. Sie ist keine allgemeine Frist für die Umstellung aus den Ausbildungsbedingungen. Deren Ende und die Mitteilung darüber richten sich nach den eigenen Bedingungen; die Anpassung an einen geänderten Beihilfesatz ist nochmals ein eigener Vorgang.

Neben der zweimonatigen Optionsfrist nach der erstmaligen Ernennung gibt es eine weitere Zweimonatsfrist: Einen Grund für das Ende der Ausbildungsbedingungen müssen Sie dem Versicherer innerhalb dieser Zeit schriftlich mitteilen. Beides ist von der sechsmonatigen Anpassungsfrist bei einer Beihilfeänderung zu unterscheiden.

Häufige Fragen

Was möchten Sie
noch wissen?

Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Ihre persönliche Situation besprechen wir im Gespräch.

Meine Frage stellen
Sind die Ausbildungsleistungen schlechter als im regulären Tarif?

Die besonderen Bedingungen erklären die Leistungen für identisch mit denen der jeweils versicherten Bausteine. Der konkret gewählte Umfang kann sich trotzdem von einem anderen Angebot unterscheiden.

Gelten die Ausbildungsbeiträge bis zum 40. Geburtstag?

Die hochgeladene Fassung nennt das Ende mit Ablauf des Monats, in dem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Außerdem können andere Beendigungsgründe früher eintreten.

Kann ich nach dem Referendariat 18 Monate einfach so weitermachen?

Nein. Die 18 Monate betreffen eine besondere Übergangsregel bei Arbeitslosigkeit unter den tariflichen Voraussetzungen. Beihilfe, GKV-Ansprüche und Anschlussstatus müssen geprüft werden.

Muss ich meine Versicherung bei der Übernahme neu beantragen?

Zunächst sind der bestehende Vertrag, das Ende der besonderen Bedingungen und der neue Beihilfeanspruch zu prüfen. Die Seite sagt weder eine pauschale Neuprüfung noch eine beliebige Leistungserhöhung zu.

Ist das dasselbe wie Genau-Für-Sie Option?

Nein. Die Ausbildungsbedingungen betreffen laufenden Krankenversicherungsschutz. Der Optionstarif vereinbart unter eigenen Bedingungen ein späteres Wechselrecht.

Welche Bausteine passen zu Ihrer Beihilfe?

Wir besprechen Ihre Beihilfe und die Leistungen des konkreten Angebots. Fragen zu Ihrem Anspruch entscheidet Ihre Beihilfestelle.

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Quellen und fachliche Hinweise · Recherche am 21.10.2026

Allgemeine Informationen. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, die zeitlich geltenden Vorschriften, Ihre persönliche Situation und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Bei einem Rechtsstreit ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.

Gesetze und Quellen nach Dienstherrn
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